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Ausgabe: 2009.5
 
Schutz für Mitarbeitende und Unternehmens- werte
 
23.10.2009
 
BVG
Der Deckungsgrad ist unzureichend, um eine Pensionskasse zu steuern
BVG - Der Deckungsgrad ist unzureichend, um eine Pensionskasse zu steuern

Der Deckungsgrad hat sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Art. 65 BVG und Art. 44 BVV2) und der BVG-Revision nach dem Finanzmarkteinbruch 2001/02 bei vielen Stiftungsräten und Aufsichtsorganen als Schlüsselgrösse zur Beurteilung der finanziellen Situation einer Pensionskasse etabliert. Dies führt zu einer zu kurzfristigen Anlageoptik, die nicht im Interesse der Versicherten ist.

 
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Autor: Jean-Nicolas Fahrenberg

Pensionskassen müssen gemäss Art. 65 BVG jederzeit Sicherheit dafür bieten können, dass die übernommen Verpflichtungen (laufende und zukünftige Renten, Alterskapitalleistungen, Leistungen aufgrund von Invalidität und Tod) erfüllt werden können. Als Kennzahl hat sich in der Praxis der Deckungsgrad etabliert. Dieser berechnet sich grob gesagt aus den Aktiven zu Marktwerten dividiert durch die auf den heutigen Zeitpunkt abgezinsten zukünftigen und laufenden Verpflichtungen. Gemäss den auf den 1. Januar 2005 eingeführten Sanierungsbestimmungen hat eine Kasse mit einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent eine sogenannte Unterdeckung und muss ein Sanierungskonzept sowie entsprechende Massnahmen zur Behebung dieser Unterdeckung ausarbeiten und beschliessen. Sollte der Stiftungsrat dies unterlassen, haftet er aufgrund des Artikels 52 BVG für absichtlich oder fahrlässig der Pensionskasse zugefügten Schaden mit seinem Privatvermögen und trägt für sämtliche Bereiche eine nicht delegierbare Verantwortung.

Deckungsgrad im Fokus

Bei den Vorsorgeeinrichtungen ist aufgrund des dramatischen Einbruchs der Börsenkurse und der Häufung von hohen Verlusten auf teilweise illiquiden Anlagen bei den Schweizer Pensionskassen seit Oktober 2008 die finanzielle Risikofähigkeit gemessen am Deckungsgrad im Fokus des Stiftungsrates und der Aufsicht. Dies begünstigt ein prozyklisches Anlageverhalten («buy high» und vor allem «sell low»), die strukturelle Risikofähigkeit wird dabei oft ausgeblendet. Dies zeigt auf, über welche Zeit und in welchem Ausmass die finanziellen Verpflichtungen überhaupt zum Tragen kommen.

Um kurzfristig weitere Verluste und mögliche Haftungsansprüche der angeschlossenen Firmen und Destinatäre zu vermeiden, haben Pensionskassen beschlossen, den Anteil an risikobehafteten Anlagen im ersten Quartal 2009 zu reduzieren. Dies unter dem Blickwinkel, dass eine Konjunkturerholung in weite Ferne gerückt ist und eher eine depressionsartige Wirtschaftsentwicklung zu erwarten sei.

Im Rückblick ist dies zur Unzeit passiert, hat sich doch die Lage an den Finanzmärkten in der Zwischenzeit erheblich entspannt. Aufgrund der stark gestiegenen Aktienkurse und der tieferen Risikoprämien für Unternehmensanleihen verbesserte sich der Deckungsgrad bei Kassen, welche keine Anpassung der Anlagestrategie vorgenommen haben, um mehr als 10 bis 15 Prozent und somit in einen Bereich, der auch vom Gesetzgeber in der Regel keine Sanierungsmassnahmen mehr verlangt.

«Aussitzen» kann sehr wohl funktionieren

Eine richtig definierte langfristige Anlagestrategie ist nicht unveränderbar, sollte aber in der Krise auch nicht gleich über Bord geworfen werden. Genauso wie im Privatvermögen können unrealisierte Kursverluste grundsätzlich «ausgesessen» werden, sofern Aussicht besteht, dass langfristig mit einer angemessenen positiven Rendite zu rechnen ist und die vorhandene Liquidität sämtliche laufenden Ansprüche decken kann. Dabei spielt insbesondere die Altersstruktur einer Kasse eine wichtige Rolle, die im Deckungsgrad nicht reflektiert wird. So ist beispielsweise bei gleichem Deckungsgrad von zwei Pensionskassen diejenige mit einem jüngeren Versichertenbestand aufgrund des längeren Anlagehorizonts risikofähiger.

Es wäre zu einfach, Verkäufe nach Verlusten einfach dem unglücklichen Timing und der Angst der Stiftungsräte oder der Vermögensverwalter zuzuschreiben. Nicht selten ist es die zu starke Fokussierung auf eine unzulängliche Messgrösse – den Deckungsgrad -, die rückblickend zu einer Überreaktion geführt hat. Indem zur Berechnung der Verpflichtungen unterschiedliche Diskontierungszinssätze verwendet werden können, wird die Aussagekraft des Deckungsgrads weiter vermindert.

Bei der Festlegung der Anlagestrategie für eine Pensionskasse sollten und werden oft bei der ursprünglichen Ausarbeitung umfangreiche Analysen vorgenommen. Diese beurteilen einerseits die strukturelle Risikofähigkeit. Dazu gehört eine Beurteilung der Lebenserwartung, die aktuelle und zukünftige Versichertenstruktur, der Branche und der aktuellen und absehbaren finanziellen Situation des Arbeitgebers (Geschäftsplan) sowie der Sanierungsfähigkeit und vor allem -willigkeit des Stiftungsrats und der angeschlossenen Betriebe. Anderseits gehören zu dieser Analyse auch Kennzahlen zur finanziellen Risikofähigkeit wie der Deckungsgrad und die Wertschwankungsreserven.

Optimale Anlagestrategie

Zusammen mit den langfristig zu erwartenden Rendite- und Risikoerwartungen je Anlagekategorie (Aktien, Obligationen, Immobilien, Rohstoffe, etc.) wird daraus eine optimale langfristige Anlagestrategie abgeleitet. Im Rahmen der aktuellen Umsetzung in der Vermögensverwaltung kann in definierten Bandbreiten von diesen Sollwerten abgewichen werden. Dies ermöglicht eine Überrendite gegenüber einer rein passiven Umsetzung der Anlagestrategie.

Die Schwierigkeit bei der Festlegung einer Anlagestrategie liegt aber darin, dass die erwarteten langfristigen Renditen je Anlagekategorie kurzfristigen Stimmungsänderungen unterworfen sind. Da niemand die Zukunft voraussagen kann, wird bei der Bestimmung der zukünftigen Renditen gerne auf Vergangenheitszahlen zurückgegriffen oder es werden subjektive Schätzungen verwendet. Genau diese unvermeidbare Subjektivität in in der Entscheidungsfindung wird zum Stolperstein in extremen Marktphasen wie 2008 und Anfang 2009.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben betreffend Massnahmen bei Unterdeckung und der oft gleichzeitig verschlechternden wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ist es naheliegend und nachvollziehbar, dass auch die langfristig ausgelegte Anlagestrategie in der Krise «risikoärmer» ausgestaltet wird, um den Arbeitgeber und die Mitarbeiter vor erwarteten weiteren finanziellen Belastungen zu schonen. Dass damit oft das Gegenteil erreicht wird, wird leider erst im nächsten Aufschwung realisiert, wenn die angepasste Anlagestrategie nicht die notwendige Rendite erwirtschaftet, um die Rentenansprüche erfüllen zu können. Da sich in diesem Umfeld die finanzielle Lage und Stimmung verbessert, übertreibt man dann mit der Korrektur der Anlagestrategie erneut, nur diesmal in die Richtung mehr risikobehafteter Anlagen.

Deckungsgrad reicht nicht aus

Der Deckungsgrad ist zwar eine praktische und einigermassen einfach zu berechnende Kenngrösse für den Zustand einer Pensionskasse. Als alleinige Steuerungsgrösse für den Entscheid für oder gegen mittelfristig ausgelegte Sanierungsmassnahmen eignet er sich jedoch nur in Verbindung mit zusätzlichen, tiefer gehenden Analysen. Der Gesetzgeber verlangt dabei zu Recht zunächst ein umfassendes Sanierungskonzept. Damit soll sichergestellt werden, dass langfristige Überlegungen einfliessen und kurzfristige Stimmungsschwankungen so weit als möglich ausgeblendet werden.

Aus der im Jahre 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise kann (wie bereits 2003) der Schluss gezogen werden, dass das schweizerische Vorsorgesystem hauptsächlich davon abhängig ist, dass Finanzwerte und insbesondere Aktien, Obligationen und Immobilien eine genügend hohe langfristige Rendite abwerfen, um die Rentenansprüche zu decken. Der aktuell gemessene Deckungsgrad ist zwar ein wichtiger Aspekt, sollte aber nicht den Blick auf weitere wichtige kassenspezifische Faktoren verstellen. In jedem Fall entscheidend ist letztlich das Wachstumspotenzial der Wirtschaft. Es ist für die Erfüllung der laufenden und zukünftigen Rentenansprüche von ausschlaggebender Bedeutung.

Autorenangaben
Jean-Nicolas Fahrenberg (Tel.: 061 375 70 70) ist Partner der ADNOVIS AG, einer auf die Betreuung und Beratung von privaten und institutionellen Kunden fokussierten Vermögensverwaltungsgesellschaft. www.adnovis.ch
 
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